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Angelregel

Angelberechtigungen in Ungarn!

In Ungarn müssen zum Angeln - ähnlich wie die Ungarischen Staatsbürger - auch die Ausländer über eine sog. Staatlichen Fischereischein und einen für das gegebene Gewässer gültigen territorialen Angelschein oder Tageskarte verfügen.

Der staatliche Fischereischein (deren Gültigkeit auf ein Jahr lautet und die Grundurkunde des Angelns ist) ist im fast allen Angelvereinigungen erhältlich und ist am jeden Ungarischen Angler see gültig. Den Staatliche Fischereischein können Sie am nächstliegenden Ortschaft Zsennye-Anglersee von uns 3km entfernt besorgen, der Fisch-Farm Anglerverein ist dort jeden Tag von 6-19 Uhr geöffnet. Sie brauchen nur Ihren Reisepass oder Personalausweis und Ihren Anglerprüfung - Zeugniss oder Anglerausweis vorlegen. Ohne diese Karte darf in Ungarn nicht geangelt werden, das wird von den Behörden geprüft und strengst bestraft.

Der Staatliche Fischerschein kosten ,inklusiwe mitgliedschaft 3900,-Ft ~15 Euro.

Anhand der Staatlichen Angel Ordnung (Országos Horgász Rend) ist das Angeln höchstens mit 2 Angelruten, 2 Haken per einen Angelruten möglich. Das Kreisen und die Verwendung eines Dreierhakens ist auf dem See nicht erlaubt.

Die beschützten Fischrasse(die das Staatliche Angelbuch enthält) zu behalten,ist das ganze Jahr verboten.

Schonzeiten:

Hecht: von dem 15. Februar bis zum 1. September Rapfen, Schill: von dem 30. März biz zum 1. September.

Die Schonzeit bezieht sich nicht auf den Karpfen!

Die, in dieser Zeitdauer aufgezählten Fische darf man nicht angeln. Es ist vorbeton! Die Schonzeit beginnt an dem signierten Tag um 00.00 Uhr und endet an dem letzten Tag um 24:00.

Abmessungbegrenzungen:

Karpfen, die kleiner als 30 cm sind, Schill, die kleiner als 35 cm sind und Amur und Hecht die kleiner als 40 cm sind, ist verboten, zu behalten Unter dem Fischkörper verstehen wir die Distanz von der Nasenspitze bis zur Wurzel des Schwanzes.

Wir müssen die Fische, die 4 kg sind, der schwarze Zingel, der Koier Karpfen und die Schleie nach dem Angeln in das Wasser zurücktun!

Sonstige Verfügungen:

Es ist verboten, den angreifenden Fisch einem Anglerpartner zu übergeben, oder einen Fisch von einem Angler anzunehmen.

  • Kraftfahrzeuggebrauch:

Mit einem Kraftfahrzeug auf die Fläche des Sees zu fahren, ist nur mit einer extra Bewilligung (infalle minimum 2 Tage Angeln, in der Zeitdauer des Ein-und-auspackens) möglich!

  • Fütterung, Bojen:

In der Morgenstunden hat man die Möglichkeit von dem Sonnenanfang bis 07:00 Uhr, in der Abendstunden von 19:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang aus dem Boot. Es gibt die Möglichkeit Boote herzubringen, aber beim Bitten kann man das Boot dort in Anspruch nehmen. Die Fütterung von dem Ufer gerät unter keine quantitative und unter keine Fütterungsweise.

  • Angelfischerei in der Nacht:

Da der See non-stop offen ist, hat man die Möglichkeit, in der Nacht zu angeln. Den Angelnplatz muss man vor dem Sonnenuntergang einnehmen. Danach kann man nur nach einer extra Bewilligung des Seewirts angeln. ( Wenn man einen Zeitpunkt vereinigen möchte, muss man sich 24 Stunden vor dem Angeln bei dem Telefon des Fischwachhauses erkundigen : 0630/463-8876. Dort spricht man nur auf ungarisch, deshalb hat man keine Möglichkeit, dass man auf deusch Platz reserviert.

  • Platzreservierung:

Persönlich bei dem See oder beim Telefon des Fischwachhauses hat man die Möglichkeit, einen Platz zu resevieren(0630/463-8876). Wir können die Platzreservierung für minimum 24 Stunden und für mindestens 2 Personen annehmen. Einen Angelplatz zu reseviren kann man nur auf Ungraisch belegen!

Beim Austritt bitten wir Sie ohne extra Aufruf um die Vorzeigung der Taschen, Eimer und Rutenfaß!:

  • die mit Sternen signierten Punkte der Angelordnung sind Abwandlungen 2009.

Elérhetőségek

Halőrház Telefon:

06/30463-8876

Email:

farkincasto@gmail.com

 

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